Mit der neuen Medizinprodukteverordnung soll die Herstellung und das Inverkehrbringen von Medizinprodukten stärker reguliert werden, um die Sicherheit für Patienten zu erhöhen bzw. die gesundheitlichen Risiken für den Patienten zu minimieren. Zahnarztpraxen mit Praxislabor und Dentallabore gelten gemäß der Medizinprodukteverordnung (MDR) als Sonderhersteller von Medizinprodukten. Sie sind von den Änderungen der MDR betroffen und müssen […]